Alternative für Deutschland erstattet Strafanzeige gegen Oberbürgermeisters Grantz wegen Strafvereitelung im Amt (§281a StGB) und rügt die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch ein von Herrn Grantz bestelltes Gutachten

Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende und AfD-Gruppenvorsitzende in der Stadtverordnetenversammlung, Thomas Jürgewitz, hat heute Strafanzeige gegen den Bremerhavener Oberbürgermeister Melf Grantz gestellt.

Laut Thomas Jürgewitz konnte Herr Grantz die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Strafvereitelung im Amt in der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht entkräften, sodaß hier nur eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung zur weiteren Klärung beitragen kann.

Herr Grantz habe zwar erklärt, daß er die Verantwortung übernehme – zur Schuldfrage hingegen hat er sich trotz ausdrücklicher Frage von Thomas Jürgewitz nicht geäußert.

Er rede sich vielmehr mit Unwissen, der Entscheidung einer nur mit einem Richter besetzten Kammer des Verwaltungsgerichtes, und mit Abstreiten, u.a. des Wissens um Geschäftsbeziehungen und einer möglichen Korruptionskette der Stadt zu dem SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Kottisch heraus.

Hier kämpf der Oberbürgermeister mit Verdrehungen und Ausreden offensichtlich auf verlorenem Boden“, empfindet Thomas Jürgewitz den Auftritt von Herrn Grantz, den in der Sitzung nicht einmal seine eigene Partei verteidigte!

Laut Verwaltungsgericht Bremen ist Herr Grantz spätestens am 5.11.13 von dem Vorgang informiert gewesen und hätte handeln müssen.

Der E-Mailverkehr zwischen dem ihm unterstellten Dezernat I, hier Abt. Beschaffung , und der Firma des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten muß ihm hier vorgelegt worden sein – sonst hätte er längst seine eigene Leiterin des Personalamtes anzeigen müssen und ein Disziplinarverfahren einleiten müssen – wegen Strafvereitelung im Amt, denn dieser lag der E-Mailverkehr seit dem 31.10.13 vor.

Die Schuld hingegen scheint er aufgrund eines von ihm selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens auf untergeordnete Führungskräfte, denen er wiederum Redeverbot erteilte, abzuwälzen – und hat damit am 1.10. vor der StVV die Unwahrheit gesagt auf die Frage von Herrn Jürgewitz, ob den anderen Betroffenen ein „Maulkorb“ verpaßt worden sei.

Diesen Personen ist es nach Kenntnis des AfD-Gruppenvorsitzenden schriftlich untersagt worden sich öffentlich gegen die Schuldzuweisungen des Oberbürgermeisters zu äußern.

Stattdessen stellte der Oberbürgermeister „sein“ von der Stadt bezahltes Gutachten vom 24.September auf die Netzseite der Stadt Bremerhaven, woraus sich die Personifizierung der von ihm beschuldigten Personen eindeutig erkennen läßt und seine Schuld „Unterhalb der Fahrlässigkeitsgrenze“ liege, wie der Gutachter fälschlich meint.

Dieses stellt nach des AfD-Landesvorsitzenden Auffassung von eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der ihm unterstellten Mitarbeiter dar.

Zudem hat der OB hier Aktenvorgänge der Verwaltung offensichtlich rechtswidrig an seinen Rechtsbeistand weitergegeben, wie aus dem Gutachten aus der Präambel hervorgeht.

Ob hier ebenfalls eine Strafbarkeit vorliegt, wird eine weitere rechtliche Prüfung ergeben, so der AfD-Sprecher.

Es ist zwar müßig, so Thomas Jürgewitz, hier erneut den sofortigen Rücktritt des Oberbürgermeisters zu fordern, aber im Interesse der Stadt sollte Herr Grantz der Stadt diesen letzten Dienst erweisen!