Verehrte Stadtplaner und Hobbyarchitekten, Oberbürgermeisterkandidaten, Steuerzahler!

Die Stadt Bremerhaven kauft für ca 15 Mio € das Karstadthaus samt Grundstück – um es für wahrscheinlich weitere 15 Mio€ abzureißen……und dann – und wann? Und wie wird das Ganze finanziert? Aus dem Coronafond von Stadt und Land iHv über 1,2 Mrd €? Weil Karstadt ein Coronaopfer (aus 2019, 2015 oder noch früher) ist – oder ist es eher die Stadt , der Magistrat und der z.Zt. in der Hofberichterstattung der heimischen Zeitung zur Vorbereitung seiner dritten Amtszeit so über den grünen Klee gelobte Oberbürgermeister Grantz – der als Jurist aber nicht einmal die Grundzüge des Beamtenechtes zu verstehen scheint? Zumindest wenn es um Beförderungen seiner engsten Mitarbeiter geht?

Aber heute geht es um das Karstadtgelände! Der OB Grantz glaubt mit Karstadt einen ganz besonderen Coup gelandet zu haben…, das glaubte er allerdings auch schon, als die Lloyd-Werft von Genting übernommen wurde, oder Bremerhaven zum Windkraftmekka erklärt wurde! Madrid oder Mailand, egal, Hauptsache Italien, und der Bürger vergißt es schnell, dann steht der 3.Amtszeit des OB nix im Wege!

Allerdings interessiert es uns schon, wie es nun schon allein “kostenmäßig” für den Steuerzahler mit dem Karstadtgelände weitergeht, darum haben wir jetzt im Januar 2022 dem Magistrat mit ihrem Oberbürgermeister den folgenden Fragenkatalog vorgelegt – und sind auf die Antworten äußerst gespannt!

“WIR FRAGEN DEN MAGISTRAT

Welche Unterhalts, Abriß und Gesamtkosten entstehen der Stadt für die KarstadtLiegenschaft und werden sich diese Aufwendungen durch den Weiterverkauf an Investoren amortisieren? (AfD)


Sachverhalt:

Die Stadt Bremerhaven hat 2021 die KarstadtLiegenschaft erworben und plant hier eine grundlegende Veränderung der Innenstadt durch Abriß und den Neubau einer oder mehrerer Immobilien.

Neben dem bereits entrichteten Kaufpreis für die Liegenschaft entstehen weitere Kosten desAbrisses, der Planungen und des Unterhaltes der Liegenschaft bis zum Abriß bzw. der Übergabe der Liegenschaft an einen oder mehrere Investoren.

Dazu fragen wir den Magistrat:
1. Welche Kosten sind der Stadt Bremerhaven bisher durch den Erwerb der o.g. Liegenschaft entstanden?

2. Welche Kosten sind für den Abriß bisher veranschlagt?

3. Aus welchen Haushaltsmitteln soll der Abriß bezahlt werden? Sollen hier Mittel aus den
CoronaFonds (Stadt(Land) eingesetzt werden?

4. Wann soll der Abriß beginnen, wann beendet sein, und wann wird die Fläche für Investoren zur Verfügung stehen?

5. Welche Betriebskosten entstehen der Stadt z.Zt. für die Unterhaltung der nicht genutzten Flächen des KarstadtGebäudes, welche Kosten für genutzte Flächen der Liegenschaft?

Bitte aufgliedern

a) nach den Jahren ab 2021 bis zum geplanten Abriß/Übergang an Investoren,

b) den Kostenarten, z.B. Strom, Hausmeister, Reinigung (Gebäude, Treppenhaus, Gehweg, (Vor)Dächer pp), Winterdienst, Be/Entwässerung, Wartung der Feuerschutzanlagen, für Fahrstühle, Rolltreppen, Notrufanlagen;Versicherungen,Wiederinbetriebnahme der Rolltreppen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizung und Warmwasserversorgung u.a. weiteren tatsächlichen Positionen.

6. Welches Personal, z.B. Hausmeister und Wachpersonal, ist z.Zt. für und in der Liegenschaft beschäftigt? Welche Kosten werden hierdurch pro Monat und pro Jahr verursacht?

7. Welchen Haushaltsmitteln werden die Kosten aus Nr. 5 und 6 entnommen? Werden auch hier Mittel aus den CoronaFonds entnommen?

8. Werden z.Zt. Einnahmen aus der Liegenschaft, z.B. durch Untervermietung, erzielt (wenn ja durch wen und in welcher Höhe), oder ist dieses bis zum Beginn des Abrisses geplant? Wenn es nicht geplant ist: Warum werden z.B. die leerstehenden Geschäfte der KarstadtImmobilie (Obere Bürger) nicht bis zum Abriß vermietet um dadurch Kosten zu mindert?

9. Entstehen der Stadt z.Zt. oder in der Zukunft Planungskosten? Wenn ja, in welcher Höhe und ggf durch welche externen Dienstleister?

10. Welche Gesamtkosten werden der Stadt und dem Land oder Dritten 
(Bund, EUMittel) voraussichtlich bis zur Übergabe an einen Investor entstanden sein? Bitte nach Kostenträgern aufschlüsseln.
11. Geht der Magistrat davon aus, daß er die unter 10) benannten 
Gesamtkosten beim Verkauf der Liegenschaft an Investoren durch die Stadt ganz – oder zu welchen Teilen erlösen wird?
12. Werden mit den Erlösen aus der KarstadtImmobilie die Kredite des CoronaFonds

getilgt?

Gemäß § 38 (1) Satz 3 GOStVV wird die schriftliche Beantwortung beantragt.
Thomas Jürgewitz”