Der AfD-Stadtverordnete Thomas Jürgewitz hat folgende Anfrage an den Magistrat gestellt und die unten abgedruckte Antwort erhalten.
Jeder möge daraus eigene Schlüsse ziehen!
I. Die Anfrage lautet:
Sachverhalt : Mit dem Inkrafttreten des Asylbewerberbeschleunigungsgesetzes zum 24.10.2015 ist es für die Behörden einfacher geworden, abgelehnte Asylbewerber in ihre Herkunftsländer oder die sicheren Herkunftsländer aus denen Asylbewerber nach Deutschland weitergereist sind, abzuschieben.
Die Politik der Bundesregierung will damit erreichen, dass abgelehnte Asylbewerber nicht länger unrechtmäßig die finanziellen und sachlichen Kapazitäten der deutschen Körperschaften unsolidarisch zulasten tatsächlicher Asylanten gem. Art 16a GG oder von Kontingentflüchtlingen nach der Genfer Konvention blockieren
Die bisherige Abschiebepraxis in Deutschland trägt u.a. zur hohen Attraktivität Deutschlands als Zielland illegal eingereister Ausländer bei.
Die AfD-Gruppe fragt den Magistrat:
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Wie hoch ist am 30.11.15 die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, wie hoch die der ausreisepflichtigen Ausländer in Bremerhaven?
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Wie hoch waren diese Personenzahlen zum Stichtag 31.12. der Jahre 2012-2014?
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Wie viele abgelehnte Asylbewerber hat die Stadt Bremerhaven seit dem 24.10.15 abgeschoben/ wurden seit dem 24.10.15 aus Bremerhaven – durch andere Behörden – abgeschoben?
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Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden im Vergleichszeitraum November 2014 abgeschoben?
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Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden seit dem 1.1.2015 abgeschoben? Wie viele in den Kalenderjahren 2012 – 2014?
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Wie hoch waren die Zahlen der verhinderten Abschiebungen seit dem 24.10.15, seit dem 1.1.2015 und in den vorgehenden Kalenderjahren 2012-2014?
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Aus welchen Gründen haben diese verhinderten Abschiebungen nicht stattgefunden – bezogen auf die unter Nr. 6 genannten Zeiträume mit den Gründen
a) ärztliches Attest
b) weil Personen nicht angetroffen wurden/abgetaucht waren
c) sich renitent gewehrt haben
d) weil „interessierte“ Gruppen/Unterstützergruppen die Abschiebung
verhindert haben
e) Verweigerung der Identitätsfeststellung zur Herkunft
f) sonstige zu benennende Gründe (z.B. Einurinieren)
g) nicht zu ermittelnde Gründe
Gemäß §36 (1) Satz 4 GOStVV wird die schriftliche Antwort beantragt.
Sollte die Beantwortung der Anfrage in Bezug des Stichtages 30.11.2015 für Teile der Anfrage bis zum 3.12.15 nicht möglich sein, beantrage ich zunächst einen anderen Bezugstag für die Antwort des Magistrates zu wählen und die vollumfängliche Antworten schnellstmöglich nachzureichen.
II. Der Magistrat hat am 25.11.2015 beschlossen, auf die obigen Anfrage folgende
Mitteilung abzugeben:
Zu Frage 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Lediglich die Zahl der Duldungen wird erfasst: Derzeit sind 422 Personen im Besitz einer gültigen Duldung. Darunter befinden sich auch abgelehnte Asylbewerber.
Zu Frage 2: Es liegen keine Statistiken vor.
Zu Frage 3: Es wurden 7 Personen seit dem 24.10.2015 abgeschoben.
Zu Frage 4: Keine.
Zu Frage 5: Seit dem 1.10.2015 wurden 26 Personen abgeschoben.
2012 – 4 Personen
2013 – 2 Personen
2014 – 7 Personen.
Zu Frage 6: Seit dem 24.10.2015: Keine
seit dem 1.1.2015: 6 Personen
2014: 8 Personen
2013: keine
2012: keine.
Zu Frage 7: Hierüber werden keine Aufzeichnungen geführt.
gez. Grantz
Oberbürgermeister