Haben Sie schon einmal von der “Identitären Bewegung” gehört? Wenn ja, dann handelte es sich wahrscheinlich um die panische Beschreibung oder Reaktion von Medien und Gutmenschen auf Protestaktionen einer kleinen Gruppe der sog. Neuen Rechten, die dann mal gewaltlos das Brandenburger Tor bestiegen haben um dort eine Fahne aufzuhängen – so etwas machen die linken Aktivisten, besser Spinner,  laufend und meist mit Gewalt gegen Menschen und deren Hab und Gut, auch in Bremerhaven! Es werden gerade wieder Wände aus “friedlichem” Protest gegen Truppenverlegungen beschmiert!

Die wahren Identitären sind aber heute die, die viele Identitäten haben, “unsere” von der Mutti aus Wolgast eingeladenen sogenannten Flüchtlinge, die sich praktischerweise über viele Identitäten viele Sozialleistungen erschleichen, falsch ausgedrückt : ergaunern, wie in Braunschweig! Oder die, die mit 14 Identitäten ausgestattet, wie der Attentäter von Berlin, unter den Augen der Behörden dann einfach mal weg sind, nachdem sie 12 Menschen getötet hatten – Staatsversagen pur ! Und Merkel ist natürlich frei jeder Schuld – glaubt sie!

 Da stellt sich für die AfD die Frage nach der “Identitären Bewegung”  in Bremerhaven, wir fragen unseren Oberbürgermeister als oberstes Sicherheitsorgan und Schutzpatron:

Anfrage gem. §38 GOStVV: Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über islamistische Gefährder in Bremerhaven und Mehrfachidentitäten sog. Flüchtlinge .

Gibt es Pläne des Magistrates alle seit dem 1.1.2015 in Bremerhaven registrierten Ausländer erneut einer Identitätskontrolle zu unterziehen?

Sachverhalt :

Spätestens durch den Terroranschlag von Berlin im Dezember 2016 ist der Öffentlichkeit bekannt, daß islamistische Gefährder mit Vielfachidentitäten durch Deutschland und Europa reisen, oder hier, ggf. auch in Bremerhaven, leben.

Anis Amri, der Attentäter von Berlin, verfügte allein über 14 Identitäten, die offensichtlich den Behörden bekannt waren, sein Kontaktmann in Berlin über mindestens zwei.

Bundesentwicklungshilfeminister Müller (CSU) fordert die „Neukontrolle“ aller Flüchtlinge, eine zwingende biometrische Registrierung aller in den letzten zwei Jahren nach Deutschland gekommenen Ausländer wegen Terrorgefahr und Sozialmißbrauch.

Allein in Braunschweig wurden lt. FAZ vom 6.1.17 300 Ausländer mit Mehrfach-identitäten festgestellt, die jeweils mehrfach Sozialleistungen bezogen haben, Minister Müller geht von mehr als 10.000 Sozialmißbrauchsfällen bundesweit aus.

Die AfD-Gruppe fragt den Magistrat, und geht davon aus, daß die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden incl. des Bremer Verfassungsschutzes in die Beantwortung einfließen:

1) Sind dem Magistrat sog. islamistische Gefährder bekannt, die in Bremerhaven wohnen, sich dort aufhalten oder in der Vergangenheit aufgehalten haben? Wenn ja, bitte Anzahl, Zeitraum und die Nationalitäten benennen.

2) Werden z.Zt. sog. islam. Gefährder in Bremerhaven überwacht? Wenn ja, wie viele, aus welchen Herkunftsstaaten?

3) Wie viele Ausländer gibt es in Bremerhaven, die ohne Identitätsnachweise eines Herkunftslandes nach Bremerhaven gekommen sind?

4) Wie viele Ausländer gibt es in Bremerhaven, die bisher ihre Identität verschweigen, oder deren Identität seitens der Behörden nicht nachgewiesen werden kann?

5) Bei wie vielen Flüchtlingen/Ausländern wurden seit dem 1.1.2015 Mehrfachidentitäten festgestellt? Bei wie vielen Personen mehr als zwei Identitäten?

6) Wie hoch ist der durch Mehrfachidentitäten entstandene Schaden insgesamt, davon für die Stadt Bremerhaven?

7) Wie viele „Fälle“ wurden seit dem 1.1.15 an die Staatsanwaltschaft abgegeben?

8) Gibt es Pläne der Stadt Bremerhaven, alle seit dem 1.1.15 nach Bremerhaven gekommenen Ausländer durch eine„Neukontrolle“ zu erfassen um Mehrfachidentitäten und Sozialbetrug sowie der Vorbeugung islamistischer Gefährder entgegenzuwirken?

9) Gibt es nach den Erkenntnissen des Magistrates unter den rd. 2000 Fällen von Sozialmißbrauch der „Causa Öztürk“ in Bremerhaven von Personen aus Rumänien, Bulgarien und Griechenland ebenfalls Mehrfachidentitäten?

Gemäß §38 (1) Satz 3 GOStVV wird die schriftliche Antwort beantragt.

Jürgewitz

AfD-Gruppensprecher