PRESSEERKLÄRUNG 12/16 15. Juli 2016
Zur Nachzählung der Bürgerschaftswahl in Bremerhaven:
das Ergebnis bleibt offen bis zu Nachwahlen ,
eine Schlappe für die Demokratie!
Nach den Erkenntnissen des AfD-Landesverband Bremen hat die Nachzählung der Bürgerschaftswahl im Wahlbereich Bremerhaven noch kein endgültiges Ergebnis erbracht und konnte die bisherigen Unregelmäßigkeiten der Wahl vom 10.Mai 2015 nicht heilen.
Die Zweifel am richtigen Ergebnis, an der Wertung des „wahren“ Wählerwillens, bleiben für alle Betroffenen bestehen und sind ein Armutszeugnis für die Demokratie in Bremen, wo es offensichtlich nun auch noch verschwundene Stimmzettel gibt, die von entscheidender Bedeutung für das Mandat sind.
Dieses Endergebnis wird auch bis zum nächsten Verhandlungstermin vor dem Staatsgerichtshof nicht feststehen können, da zum Einen bis zu 24 Stimmzettel mit bis zu 120 Stimmen nicht auffindbar waren und zum Anderen in einem Wahlbezirk 15 Wähler , die 75 Stimmen hätten abgeben können, an der Wahl gehindert wurden.
Darüberhinaus hat sich der Staatsgerichtshof noch die Endscheidung über 10 weitere Stimmzettel mit bis zu 50 Stimmen vorbehalten, die er für fragwürdig erachtete.
Erst wenn diese bis zu 245 Stimmen in das Endergebnis einfließen, kann das endgültige Ergebnis feststehen, was allein deshalb von größter Relevanz ist, da es sich hier um nur 15 Stimme von drei Wählern handelt, die über das fragliche Bürgerschaftsmandat entscheiden.
Zudem hält die AfD einige Wertungen des Staatsgerichtshofes für fragwürdig, insbesondere die gültige Wertung von Stimmzetteln mit Kreuzen auf dem Inhaltsverzeichnis und die Wertung von Stimmzetteln mit sogenannten „smilies“.
Der Staatsgerichtshof hat hier offensichtlich im großen Umfang eine sehr „großzügige“ Bewertung von Stimmzetteln zuungunsten der AfD vorgenommen um das Erreichen der 5%-Hürde für die AfD zu verhindern.
Da diverse Stimmzettel aus nicht nachprüfbaren Gründen verschwunden sind, kann hier der Wählerwille nicht nachweislich nachvollzogen werden, ebenso wie durch die Abweisung von mindestens 15 Wähler am Wahltag, was aus Sicht der AfD nur durch eine Nachwahl in den betroffenen Wahlbezirken geheilt werden kann.
Als Fazit gilt somit, daß dieses offensichtlich knappe Ergebnis der Nachzählung, wo nur 15 Stimmen von drei Wählern über ein Mandat entscheiden, Neuwahlen somit zwingend erforderlich machen, da bis zu 195 Stimmen nicht nachweisbar bestimmten Parteien zuzuordnen sind, um ein gesetzmäßig vorgeschriebenes „richtiges“ Endergebnis darzustellen, das dem Wählerwillen entspricht.