Sechzehn  Monate nach der Wahl vom 10.Mai 2016  hat der Staatsgerichtshof entschieden und das Urteil der 1.Instanz gekippt : wen wundert es, die SPD behält ihr Mandat aufgrund eines sehr fragwürdigen Urteils, dazu die Presseerklärung der AfD:

Zum Urteil des Staatsgerichtshofes Bremen vom 13.September 2013

Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen hätte nach rechtsstaatlichen Kriterien entscheiden, und der AfD das strittige Bürgerschaftsmandat zusprechen müssen, oder er hätte Neuwahlen in mindestens einem Wahlbezirk anordnen müssen, oder, wie in Österreich, die „sauberste“ Lösung in Neuwahlen in ganz Bremerhaven suchen müssen.

Das hat er – erwartungsgemäß – nicht getan! Es war nach Auffassung von Thomas Jürgewitz ein von Anfang an abgekartetes Spiel, ein gewolltes Urteil!

Der StGH hat nach Auffassung des AfD-Landesverbandes Bremen einzig partei- politisch zugunsten der Sicherung der rot-grünen Mehrheit in der Bürgerschaft entschieden und damit der Demokratie in Deutschland einen Bärendienst erwiesen.

Allerdings war dieses aufgrund der Zusammensetzung des siebenköpfigen Richterkollegiums auch nicht anders zu erwarten, da weit über die Hälfte der Staatsrichter dem rot-grünen Lager angehören, stellt Jürgewitz fest.

Auch die Anwälte der Gegenseiten und der am Verfahren teilnehmende Justizsenator haben überwiegend engste Bande zur SPD, was das Urteil aus politischer Sicht folgerichtig macht.

So saßen zwei Anwälte lange Zeit selbst für die SPD im StGH, so führte der SPD-Staatsrat Staub die Präsidentin des StGH in ihr Amt ein, die ohne seine Fürsprache wohl nicht dieses Amt erlangt hätte, und der SPD-Justizsenator ist zugleich als SPD-Chef von Bremerhaven Wahrer des SPD-Mandates für die Genossin, vermutet Thomas Jürgewitz als Begründung des fraglichen Urteils.

Der Berichterstatter des StGH , Dr. Schromek, fühlt sich als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (AsJ) dem „demokratischen Sozialismus“ verbunden, und möchte „den Sachverstand ihrer Mitglieder der SPD nutzbar machen“, wie der Internetauftritt der AsJ belegt.

Dem scheint der StGH nachgekommen zu sein, resümiert der stellvertretende Landesvorsitzende.

Zudem wurde unter den an der Nachzählung beteiligten Richtern, den führenden SPD-Magistratsbediensteten in Bremerhaven und den SPD-Politikern vor Ort gescherzt , geherzt und geduzt, sodaß nur Innigkeit und Einigkeit in der Sache unterstellt werden kann, stellten die AfD-Politiker vor Ort im Stadthaus fest. Richterliche Distanz sieht anders aus!

Bei der Lockerheit der genannten Personengruppen hatten Beobachter den Eindruck, daß hier das Ergebnis schon vor der Auszählung feststand – obwohl eigentlich Nervosität herrschen müßte, da nach dem Urteil der 1.Instanz die SPD Stimmen aufzuholen hatte!

Rechtlich hat der StGH durch dieses Urteil gegen seine bisherige eigene Rechtsprechung, die des Bundesverfassungsgerichtes und die gesetzlichen Normen des Bundeswahlgesetzes verstoßen.

Der StGH setzt sich über die fehlende Beschwerdebefugnis des Landeswahlleiters gem. §48 BVerfGG hinweg, er negiert das von ihm selbst und dem BVerfG aufgestellte Substantiierungsgebot und stellt den Wählerwillen außerhalb der Rechtsnormen, indem er 13 Stimmzettel mit 65 Stimmen wertet, die nicht auffindbar sind, und akzeptiert , daß 15 oder mehr Wähler mit 75 oder mehr Stimmen am Wählen gehindert worden sind.

Wenn Stimmzettel fehlen, zählt das Gericht einfach die Ergebnisse von zwei Auszählungen zusammen, notfalls solange, bis das Ergebnis für Rot-Grün stimmt, fast Jürgewitz das Ergebnis zusammen.

Dieses immer unter dem Aspekt, daß der AfD lediglich 3 Wähler mit 15 Stimmen zum Mandat fehlen und diese oben genannten und weitere aufgezeigte Wahlfehler somit – jeder für sich – mandatsrelevant sind.

Der StGH erklärt Stimmzettel nachträglich für gültig, die das Wahlprüfungs-gericht in der 1. Instanz für ungültig erkannt hatte und hebt somit zielgerichtet die 5%-Hürde zuungunsten der AfD an, erläutert der AfD-Politiker seine Erkenntnisse.

Der StGH negiert, daß es zu Manipulationen während der Aufbewahrung durch das (SPD-)Wahlamt gekommen sein kann, da diverse Kartons in denen die Wahlunterlagen aufbewahrt wurden, stark beschädigt sind – wie die AfD durch Fotos belegt hat – und Stimmzettel nun eben fehlen!

Der StGH führte keine Beweisaufnahme zu diversen weiteren fehlenden Stimmzetteln und unschlüssigen Protokollen durch, er läßt das Ergebnis von unverpackten und unversiegelten Stimmzetteln einfach zu. Er akzeptiert ein Kontrollvakuum über Wahlunterlagen.

Der StGH negiert, daß mit 572 Stimmzetteln 1,7% aller Stimmzettel mit bis zu 2860 Stimmen durch die 2.Auszählung geändert wurden und das Wahlergebnis insgesamt infrage stellt und dieses allein schon zu Neuwahlen hätte führen müssen.

Abschließend bleibt festzuhalten, daß sich der StGH offensichtlich aus parteipolitischen Gründen den rechtsstaatlichen Grundsätzen verschlossen hat um weiterhin oligarchischen Zuständen wie sie seit 70 Jahren in Bremen herrschen zur Seite zu stehen!

Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger – dieses ist in Bremen aufgebraucht!

Die Alternative für Deutschland behält sich vor, dieses Urteil im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.