Diese Anfrage wurde weder bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.April (wie es sein sollte) noch bis heute (5.5.) beantwortet – warum wohl?
(Die Antwort erfolgte am 31.5.16 seitens des Magistrates, siehe am Ende des Fragetextes)
Anfrage gem. §36 GOStVV: Sozialpflichtige Beschäftigung von Zuwanderern, Sozialbetrug
Sachverhalt :
In Bremerhaven lebten zum Stichtag 31.12.15 19.571 Ausländer, das waren 4.433 mehr als zum 31.12.14.
Unter diesen Ausländern sind in den letzten Jahren viele Bulgaren und Rumänen zugezogen.
Nach Informationen der Presse sind davon eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen des Sozialmißbrauchs und anderer Straftaten verdächtig.
Die AfD-Gruppe der StVV-Bremerhaven fragt den Magistrat
- Aus welchen Nationalitäten (Anzahl der Personen ) setzt sich die Zahl der 4.433 zugezogenen Ausländer zusammen – bitte um Mitteilung über die 10 Nationalitäten mit der höchsten Zahl an zugewanderten Personen?
- Wie viele Bulgaren und Rumänen lebten zum 31.12.2015, 31.12.2014 und 31.12.2013 in Bremerhaven?
- Wie viele der bulgarischen und rumänischen Staatsbürger unter 2. waren zu den o.g. Terminen sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
- Wie viele dieser unter 2. in Bremerhaven lebenden Personen haben zu den unter 3. genannten Terminen Sozialleistungen (HARTZ IV, ALG II pp) bezogen?
- Wann hat die Stadt Bremerhaven erstmals von dem Sozialbetrug des Vereines, bzw. der Gesellschaft von Herr Selim Öztürk erfahren?
- Wann war das Sozialamt informiert?
- Was wurde wann von welcher Behörde der Stadt Bremerhaven unternommen
- Wann wurde gegen wen Strafanzeige/Strafantrag gestellt?
- Wie hoch läßt sich zum Stichtag der Beantwortung der Anfrage der Schaden für die Stadt Bremerhaven beziffern?
- Was wird die Stadt Bremerhaven unternehmen um die ihr durch offensichtlichen Betrug entzogenen Gelder wiederzuerlangen?
Gemäß §36(1)Satz4 GOStVV wird um die schriftliche Beantwortung gebeten.
Jürgewitz
AfD-Gruppensprecher
II. Der Magistrat hat am 31.05.2016 beschlossen, auf die obige Anfrage wie folgt zu be-antworten:
Zu 1. 31.12.2014 | 31.12.2015 | ||
Syrien | 353 | 1.634 | |
Bulgarien | 1.728 | 2.758 | |
Griechenland | 557 | 1.390 | |
Polen | 1.634 | 1.953 | |
Albanien | 24 | 202 | |
Rumänien | 468 | 627 |
31.12.2014 | 31.12.2015 | ||
Afghanistan | 47 | 627 | |
Russische Föderation | 499 | 602 | |
Kosovo | 375 | 459 | |
Mazedonien | 202 | 274 |
Zu 2. 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | |||
Bulgarien | 929 | 1.728 | 2.758 | ||
Rumänien | 283 | 468 | 627 |
Zu 3.
Die Zahlen liegen dem Magistrat nicht vor.
Zu 4. 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |||
Leistungsberechtigte Personen insgesamt | 21.913 | 20.459 | 19.312 | ||
Rumänien | 98 | 73 | 25 | ||
Bulgarien | 1.338 | 908 | 249 |
Zu 5.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen Betrugs vor. Nach bisherigen Erkenntnissen hat zuerst das Gesundheitsamt in seiner Humanitären Sprech-stunden Unstimmigkeiten im Frühjahr 2015 festgestellt.
Zu 6.
Die Vorfälle betreffen nicht den originären Geschäftsbereich des Sozialamtes, sondern des Jobcenters.
Zu 7.
Eine Übersicht der zeitlichen Abläufe ist der Anlage zu entnehmen.
Zu 8.
Dem Magistrat ist bekannt, dass der Geschäftsführer des Jobcenters am 26.8.2015 und der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Ende November 2015 eine Strafanzeige gestellt ha-ben.
Zu 9.
Der Schaden für die Stadt Bremerhaven ist nach Angaben des Jobcenters zum jetzigen Zeit-punkt nicht bezifferbar.
Zu 10.
Das Jobcenter Bremerhaven wird zu Unrecht erbrachte Leistungen von den Leistungsbezie-her/innen zurückfordern.
Gez.
Grantz
Oberbürgermeister