Anfrage gem. §36 GOStVV: Gutachter- und Prozeßkosten von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung
Sachverhalt : Auf dem Neujahrsempfang der Stadt Bremerhaven vom 7.Januar 2016 hat die Stadtverordnetenvorsteherin zu Recht darauf hingewiesen, daß es u.U. sinn-voller sein kann, Kosten der Rechtsverfolgung im Sinne der Bevölkerung „anders“ einzusetzen.
Die AfD_Gruppe fragt den Vorstand der StVV und den Magistrat:
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Wie hoch waren die Kosten inkl. MwSt des Rechtsgutachtens zur Neuauszählung/Neuwahl der Stadtverordnetenversammlung?
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Wie hoch waren die Kosten des Rechtsgutachtens „Dr.Ernst“ in Sachen OB Grantz/Korruptionsaffäre und wer hat dieses in Auftrag gegeben?
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Wer trägt nach welcher Rechtsvorschrift die Kosten?
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Wie hoch sind bisher die Kosten der Rechtsverfolgung im Rechtsstreit der „umgesetzten“ Abteilungsleiterin vor dem VG/OVG, insbesondere der Kostennoten der Kanzlei Ganten pp.
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Welchen „Stundensatz“ berechnen die beauftragten Gutachter/Kanzleien Dr.Ernst und die RA’e Ganten pp. dem Magistrat im Normalfall – gibt es anderenfalls andere Vereinbarungen/Pauschalen ?
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Wie hoch sind die Kosten der durch die Stadt verloren Verfahren VG/OVG der AfD und BIW in Sachen Einsichtnahme in die Wahlunterlagen (Gerichtskosten, Anwälte Ganten pp, Dr.Reich)?
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Hat der Magistrat in Sachen Korruptionsaffäre/Gissel-Barden/OB Grantz bisher weitere kostenpflichtige Gutachten bestellt oder außergerichtliche oder gerichtliche Kosten verursacht?
Gemäß §36 (1) Satz 4 GOStVV wird die schriftliche Beantwortung beantragt.
Jürgewitz
AfD-Gruppensprecher