Verehrte Interessenten am Dauerwahlbetrug im Lande Bremen,
wie bereits unter”unsere türkischen Abgeordneten” vom 22.4.19 und “Sachen gibt’s” am 25.4.19 dargestellt und erläutert gibt es auch in 2019 zumindest einen Wahlbetrug in Bremerhaven, wieder ist der Landtagsabgeordnete Özdal tatverdächtig, die Staatsanwaltschaft ermittelt – angeblich unter Hochdruck gegen ihn und einige seiner Freunde und Clanangehörigen.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung auch bei ihm…auch wenn die Vermutung eine Zumutung ist!
Und “seine” CDU ist erst einmal in Deckung gegangen…man will die Ermittlungen abwarten! Klar, bis zum 26.Mai soll das jüngste “Kind” des Wahlbetruges das Licht der Öffentlichkeit nicht erblicken.
Die CDU möchte in Bremen ja einmal in hundert Jahren gewinnen – und nun das! Die SPD kann wieder hoffen, Filz gibt es eben auch in der CDU!
Die CDU haben wir natürlich nicht zum Sachstand ihrer (Partei-)Ermittlungen gefragt, wohl aber die Staatsanwaltschaft und eben die Wahlämter in Bremen und Bremerhaven mit ihrem Chef, dem Landeswahlleiter.
Am 22.April ging dieser vierseitige AfD-Fragenkatalog also dem Landeswahlleiter zu, hier zunächst seine Antwort darauf und unsere Replik von heute, wir sind gespannt…..auf Özdal, die CDU, die Staatsanwaltschaft, und hier eben den Landeswahlleiter:
Sehr geehrter Herr Jürgewitz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. April d.J. mit der Bitte um Bearbeitung. Zu den in Ihrem Schreiben aufgeführten Punkte können wir inhaltlich keine Stellungnahme abgeben. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.
Mit besten Grüßen
Dr. Andreas Cors
Statistisches Landesamt Bremen Landeswahlleiter Amtsleitung An der Weide 14 – 16 28195 Bremen
Tel.: 0421-361-2200 Mailadresse: andreas.cors@statistik.bremen.de Internet: www.statistik.bremen.de
Sehr geehrter Herr Dr. Cors,
es ist zwar richtig, daß es sich um ein laufendes Verfahren der Staatsanwaltschaft handelt, Sie als Landeswahlleiter aber eine andere Behörde führen.
Und entgegen Ihrer Ausführung, daß Sie “uns” nichts sagen wollen oder können, hat sich Ihre Behörde aber gegenüber der Presse offensichtlich geäußert – das ist dann nicht stringent und kann nicht nachvollzogen werden.
In der Nordseezeitung von heute werden sie wie folgt zitiert:
“Die Briefwahlumschläge seien nummeriert, erläuterte die Expertin vom Wahlamt. Deshalb sei bis zum Wahltag feststellbar, an wen sie ausgegeben worden seien. Die Umschläge würden erst am Wahlabend geöffnet. Dann würden diese Stimmzettel mit allen anderen anonym ausgezählt. Wenn es also Manipulationen gegeben habe, müsse man diese Umschläge vorher finden. Um Fälschungen bei der Briefwahl zu vermeiden, dürfe grundsätzlich keine Person Wahlumschläge und Stimmzettel für mehr als vier Menschen abholen.”
Zunächst einmal stelle ich fest, daß hier Fragen beantwortet werden, die ich in meinem Schreiben an Sie gerichtet hatte – und Sie mir unter obiger Begründung nicht liefern wollen!
Aus der o.g. Darstellug in der NZ ergeben sich dann allerdings weitere Fragen:
Nach welcher Rechtsgrundlage können Sie Briefwahlumschläge nummerieren, ohne daß das Wahlrecht (Wahlgeheimnis) verletzt wird, da hier offensichtlich eine Rückverfolgung auf den Wähler möglich ist?
Nach welcher Rechtsgrundlage können Sie entsprechende Wahlumschläge dem bereits vom Wähler abgeschlossenen Wahlvorgang wieder entziehen?
Die so “herausgefischten” Wahlzettel nehmen den Betroffenen damit offensichtlich die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen, sie werden de facto von der Wahl ausgeschlossen. Oder lassen Sie die Leute erneut wählen, wenn ja,
nach welcher Rechtsgrundlage geben Sie einen zweiten Wahlscheine/Stimmzettel/Briefwahlunterlagen/EV-Erklärungen an Wähler heraus und können dafür garantieren, daß der “1.Versuch” für ungültig erklärt wird und die Unterlagen dieses 1.Versuches nachweislich vernichtet und nicht dem Wahlprozeß zugeführt wurden?
Das Ganze widerspräche m. E. dem Grundsatz der allgemeinen Wahl und würde im gegebenen Fall ausschließlich der SPD nutzen, da ja CDU-Stimmen (wie auch immer erreicht) wegfallen.
Unberücksichtigt blieb schließlich, ob und wie die betroffenen Wähler frei abgestimmt hätten, womöglich für einen Kandidaten einer anderen Partei als eben der CDU. Die Wahlbeteiligung wäre zudem geringer als im “Verfahren Özdal”, die 5%-Schwelle somit niedriger!!
Hier wird versucht das Wahlergebnis zu manipulieren, für einen bestimmten Kandidaten und eine bestimmte Partei!
Es stellt sich auch die Frage der Beteiligung des Wahlamtes/Wahlleiters, wenn hier der Wähler nicht ordnungsgemäß wählen kann, wenn durch den offensichtlichen Wahlbetrug ggf wieder eine Partei an der 5%-Hürde scheitert, weil CDU-Stimmen generiert wurden, die sonst genau dieser Partei zugefallen wären. Letztlich ist dieses genau in diesem Wahlbezirk 215 in Bremerhaven 2015 zugunsten der Grünen und zu Lasten der AfD geschehen, wie sich an den Ergebnissen von 2015 nachvollziehen läßt.
Letztlich wird mit dieser Wahlfälschung 2019 über die Führung der nächsten Regierung des Landes Bremen entschieden! Die Wahl ist bereits jetzt sehenden Auges in ihrer Gültigkeit mehr als gefährdet, da kann es nicht sein, daß Sie sich auf ein laufendes Verfahren berufen, was Sie offensichtlich gegenüber der Presse auch nicht behaupten.
Wie will das Wahlamt, der Landeswahlleiter diesen Mangel heilen? Oder werden Sie erst nach dem 26.5.19 Einspruch gegen das Ergebnis der Wahl einlegen, kalkulierend darauf, daß die “Abarbeitung” eines solchen Einspruches mindestens die halbe Legislaturperiode in Anspruch nehmen wird?
Im Namen der verfassungsgemäßen Anforderungen an Wahlen, die sogar in Bremen gelten, bitte ich im Namen des Landesvorstandes Bremen der Alternative für Deutschland um die umgehende Beantwortung der o.g. Fragen und des Ihnen bereits zugegangenen Fragenkataloges bis zum 3.Mai 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jürgewitz
stellvertr. AfD-Landesvorsitzender